Skyglide

Allgemeine Geschäftsbedingungen
SkyGlide Paragliding Lake Lucerne GmbH

1. Vertragsabschluss

Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bzw. Buchung durch den Kunden, welche bei Paragliding Lake Lucerne GmbH (nachfolgend Veranstalterin genannt) oder einer ihrer Verkaufsstellen getätigt werden kann, kommt zwischen dem Kunden und der Veranstalterin ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Kunde anerkennt durch seine Buchung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und der Veranstalterin.

2. Vertragsgegenstand

Die Veranstalterin verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit der Veranstalterin berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

3. Preise

Die jeweils gültigen Preise der angebotenen Veranstaltungen können den aktuellen Ausschreibungen der Veranstalterin entnommen werden. Die Preise im Prospekt verstehen sich pro Person in Schweizer Franken. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4. Zahlungsbedingungen

Die gebuchten Veranstaltungen sind vor Antritt der Aktivität wie folgt zu bezahlen:

Gesamtbetrag spätestens am Tage der Veranstaltung.

Gutscheine werden mit einer beiliegenden Rechnung ausgestellt. Der Gesamtbetrag der Rechnung muss innerhalb von 10 Tagen bezahlt werden. Massgebend ist das Datum der Rechnungsstellung.

Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen die Veranstalterin, die Leistungserbringung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten. Daraus resultierende Annullierungskosten werden gemäss Ziffer 5 nachfolgend dem Kunden in Rechnung gestellt. Als Grundlage gilt die zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag oder der Leistungsverweigerung gemeldete Teilnehmerzahl.

5. Annullierung oder Vertragsänderung durch den Kunden

Annullierungen von Verträgen haben schriftlich zu erfolgen. Diese sind nur nach Rücksprache mit der Veranstalterin und deren Einverständnis gültig. 

Bei einer Komplettannullierung werden dem Kunden folgende Anteile an den Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung in Rechnung gestellt:
Bei Gruppenreservationen (mehr als 5 Teilnehmer):
20 – 10 Tage vor der Aktivität: 30 %
9 – 2 Tage vor der Aktivität: 75 %
1 Tag vor der Aktivität oder Nichterscheinen: 100 %

Bei Einzelpersonen (bis 5 Teilnehmer):
Ab 24 Stunden vor der Aktivität: 100%

Bei Drittleistungen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer. Diesbezüglich allenfalls anfallende Kosten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Bei einer Teilannullierung von Gruppenreservationen (Verminderung der Teilnehmerzahl) werden dem Vertragspartner folgende Anteile an den Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung pro Person in Rechnung gestellt:
9 – 3 Tage vor der Aktivität: 30 %
1 Tag oder weniger vor der Aktivität: 100 %
Bei späterem Antritt oder verfrühtem Verlassen der Veranstaltung durch den Kunden entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. 
Mehrkosten, entstanden durch späteren Antritt, verfrühtem Verlassen oder Verschiebung der Veranstaltung, sind durch den Kunden zu tragen. Bei Verschiebung der Veranstaltung, bis 30 Tage vor Beginn der Aktivität, kann durch die Veranstalterin eine Bearbeitungsgebühr von 10 % der Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung pro Person erhoben werden. Verschiebungen, welche weniger als 30 Tage vor Beginn der Aktivität erfolgen, werden gemäss obigen Annullierungsbedingungen, oder nach den effektiv anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.

6. Annullierung oder Vertragsänderungen durch die Veranstalterin

Für verschiedene Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Vertragserfüllung zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Kunde nicht auf die ihm angebotenen Ersatzleistungen eintreten, werden die bereits geleisteten Zahlungen, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Die Veranstaltung kann von der Veranstalterin auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder anderer Handlungen dazu Anlass geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten bezüglich Annullierungskosten die Bestimmungen gemäss Ziffer 5. Kann eine Veranstaltung oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken der Veranstalterin, behördlicher Massnahmen, Streik oder unsicherer Wetter- und Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, auch kurzfristig die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen. Geleistete Zahlungen werden, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, Aufwendungen und der Bearbeitungsgebühr, zurückerstattet. Zu beachten ist, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen der Aktivitätsleiter sind endgültig. Veranstaltungsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Veranstalterin bemüht sich um gleichwertige Ersatzleistung.

7. Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmer

Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters, des Piloten und Hilfspersonen strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen.

8. Versicherung

Die Haftung des Piloten gegenüber dem Passagier beträgt max. CHF 5.000.000.- 

9. Beanstandungen

Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt, weshalb einer solchen Bestätigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei der Buchungsstelle, zuhanden der Veranstalterin, eingereicht werden. Der Beanstandung sind die Bestätigung des Aktivitätsleiters bzw. Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung bei der Buchungsstelle verwirken sämtliche Ansprüche.

10. Haftung allgemein

Schadenersatzansprüche gegen die Veranstalterin oder deren Hilfspersonen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Veranstalterin ist berechtigt Hilfspersonen / Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Überträgt die Veranstalterin berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet die Veranstalterin für dessen Handlung und Unterlassung nicht. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitätsleiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 1), höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind.

Befolgt ein Teilnehmer die Weisung der Veranstalterin, Aktivitätsleiters usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin.

10.1. Haftung Paragliding

Die Haftung des Piloten bzw. des Vertragspartners gegenüber dem Passagier beträgt max. CHF 5 Mio.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen, anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Stans in Nidwalden. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden geltend zu machen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Teilnehmer aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich weder die Paragliding Lake Lucerne GmbH noch der Veranstalter auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen.

SkyGlide Paragliding Lake Lucerne GmbH, Januar 2024